Motorrad-Versicherung

Als Krafträder oder Kraftroller gelten all jene Fahrzeuge, die mehr als 125 ccm Hubraum besitzen, oder mehr als 50 ccm Hubraum haben und eine Motorleistung von mehr als 11 kW (bzw. 15 PS) erbringen. Somit sind sie Motorräder im eigentlichen Sinn.

Die Versicherungs-Beiträge in der KFZ-Haftpflichtversicherung wie in der Kaskoversicherung richten sich nach der Leistung des Motorrades.