Versicherungskennzeichen

Versicherungs-KennzeichenMotorroller, Mopeds und Mofas bis 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h müssen zwar nicht beim zuständigen Straßenverkehrsamt zugelassen werden, benötigen für den Betrieb im Straßenverkehr aber ein sogenanntes Versicherungskennzeichen. Das dieses Jahr grüne Nummernschild für Motorroller ist bei fast jeder Versicherung erhältlich.

Der Halter erhält das grüne Versicherungskennzeichen jeweils zum 1. März direkt bei seiner Versicherung. In diesem besonderen Nummernschild ist die KFZ-Haftpflicht automatisch inbegriffen.

Vorsicht bei Minderjährigen: Diese müssen zur Beantragung der Motor-Roller Kennzeichen die Unterschrift der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten mitbringen.

Folgende Fahrzeuge, müssen ein grünes Versicherungskennzeichen führen:

  • Kleinkrafträder, wie Mofas und Mopeds, die nicht mehr als 50 ccm Hubraum haben und nicht schneller als 45 km/h fahren
  • Mofas und Mopeds aus der Produktion der ehemaligen DDR (Simson, MZ, „Schwalbe“ – Höchstgeschwindigkeit bis 60 km/h), die schon vor dem 1.3.1992 versichert waren
  • Quads und Trikes mit einer Maximalgeschwindigkeit bis 45 km/h und maximal 50 ccm Hubraum
  • Elektro-Roller, sofern sie über eine Betriebserlaubnis verfügen
  • Fahrräder mit einem Hilfsmotor (Nebenantrieb)
  • maschinell angetriebene Krankenfahrstühle (z.B. Elektro-Rollstühle)

Das KFZ-Versicherungsjahr für diese Motorroller, Mopeds und Mofas beginnt immer am 1. März und endet demnach am 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres. Versicherungskennzeichen werden zum 1.3. von den Versicherungen herausgegeben und gelten ab dann maximal ein Jahr.

Die Farbe des Versicherungskennzeichen ändert sich jährlich, um die Kontrolle der Einhaltung der Versicherungspflicht zu vereinfachen. Das Nummernschild ist je nach Versicherungsjahr grün, blau oder schwarz. Im Versicherungsjahr 2007/2008 ist es grün. Um einen Missbrauch nach 3 Jahren zu verhindern, steht das Versicherungs-Jahr noch einmal in der letzten Zeile des Kennzeichens.

Farbe Jahr
Schwarz 1990 1993 1996 1999 2002 2005 2008 2011
Blau 1991 1994 1997 2000 2003 2006 2009 2012
Grün 1992 1995 1998 2001 2004 2007 2010 2013

Das Versicherungskennzeichen enthält immer eine Kombination aus Ziffern und Buchstaben: Die hinteren 3 Buchstaben (z. B. ABC) stehen für die Versicherung, bei der die Kfz-Haftpflicht abgeschlossen wurde.