Hubraum

Als Hubraum bezeichnet man in aller Regel das von den Zylinderkolben eines Motors umschlossene Volumen. Bei einem 4-Zylinder-Motor würde sich der Hubraum aus 4 mal dem Innendurchmesser des Zylinders (=Kolbenquerschnittfläche) mal dem Hubweg, den der Kolben zurücklegt berechnen. Der Gesamt-Hubraum ist also das beim Heben aller Kolben verdrängte Volumen.

Der Hubraum wird in Deutschland und anderen EU-Ländern einerseits als Bemessungsgrundlage für die KFZ-Steuer verwendet. Andererseits dient er in deutschen Gesetzen auch regelmäßig zur Abgrenzung verschiedener Leichtkraftrad-Klassen. Auch Versicherungen nutzen Hubraumangaben bei der Kalkulation ihrer Tarife.

Ein Kleinkraftrad darf z.B. maximal 50 ccm Hubraum haben, nicht mehr als 4 kW Leistung erzeugen und durch die Bauart festgelegt nicht schneller als 45 km/h fahren können. Sind alle diese Bedingungen erfüllt gilt ein Mokick, Moped oder Motorroller als „Kleinkraftrad“ nach dem deutschen Recht.

Motorroller haben in der Regel entweder 50 ccm Hubraum um der gesetzlichen Bestimmung für Kleinkrafträder nachzukommen oder 125 ccm. Es gibt aber auch schwere Modelle mit bis zu 650 ccm Hubraum und über 50 PS Leistung. Diese haben lediglich den „Durchstieg“ gemein mit den herkömmlichen Motorrollern.