Versicherung

Motorroller bis 50 ccm Hubraum, 4 kW Leistung und mit einer baulich beschränkten Maximalgeschwindigkeit bis 45 km/h gelten als Kleinkrafträder und sind anmeldefrei und benötigen lediglich ein Versicherungskennzeichen. Stärkere Roller müssen angemeldet werden und unterliegen ebenso der Versicherungspflicht. Der Abschluss einer KFZ-Haftpflicht ist daher obligatorisch für den Betrieb von Motorrollern.

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