KFZ-Haftpflicht
Die KFZ-Haftpflicht wird bei Motorrollern bis 50 ccm, max. 4 kW Leistung und eine durch die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von höchstens 45 Stundenkilometern bereits mit dem grünen Versicherungskennzeichen beantragt.
Roller mit 125 ccm Hubraum unterliegen der Versicherungspflicht und müssen bei den Ordnungsbehörden angemeldet werden.
Die KFZ-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung. Sie dient der Regelung der Ansprüche von Dritten, die durch die Nutzung eines Kraftfahrzeuges (KFZ) im Straßenverkehr entstehen können. Während die Kasko-Versicherung dem Schutz des eigenen Eigentums bei Diebstahl oder selbstverschuldeten Unfällen dient, schützt die Kraftfahrzeug-Haftpflicht die Rechte der anderen Verkehrsteilnehmer.
Der Betrieb von versicherungspflichtigen Fahrzeugen im Straßenverkehr ohne gültige Versicherung ist eine Straftat.
Die KFZ-Haftpflicht kommt für Personenschäden (Verletzungen, Todesfälle), Sachschäden (Reparaturen, Ersatz), Vermögenschäden und immatrielle Schäden wie Schmerzensgeld auf.
